Satzung des HSV Fan-Clubs Wieren

 

 

§1 Name und Sitz

HSV Fan Club “Wierener Berge”

29559 Wrestedt OT Wieren

 

§2 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr geht vom 1.Januar bis zum 31.Dezember

 

§3 Vereinszweck

Förderung und Unterstützung des Hamburger Sport Vereins ev.

 

§4 Mitgliedschaft

die Bedingung:

(1) Der Aufzunehmende muss HSV Fan sein.

(2) Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden.

(3) Über eine Neumitgliedschaft entscheidet der Vorstand.

(4) Bei einer Ablehnung des Antrages mussen dem Antragssteller die Gründe genannt werden. Die Mitgliedschaft kann zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden

(5) Zum Ausschluss führt: 1. Rechtsextremistisches verhalten und Äußerung

2. Straftaten und Schädigung des Ansehens in zusammen hang mit Fan Club Aktivitäten$.

 

§5 Beiträge

Der Beitrag beträgt 50 Euro im Jahr (Jan – Dez) ab dem 16.ten Lebensjahr.

Wer Mitglied des HSV Supporters Club ist bezahlt nur 20 Euro im Jahr.

Vor dem 16ten Lebensjahr ist die Mitgliedschaft kostenlos.

Der Beitrag wird vom Kassenwart eingezogen.

 

§6 Fan Club Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

a) 1.Vorsitzenden

b) 2.Vorsitzenden

c) Kassenwart

d) Schrift und Protokollführer

e) 2 Personen für den Bereich Marketing und Presse

f) Webmaster

 

 

§7 Geschäftsbereich und Wahl des Vorstandes

a) Der Vorstand vertritt den Verein in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten. Die Mitglieder des Vorstandes haben alleiniges Vertretungsrecht.

b) Der Vorstand wird in der jährlichen stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer des Geschäftsjahres gewählt.

Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, so weit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum statt findet, in den folgenden 6wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

c) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur mit Beschränkung auf das Vereinsvermögen eingehen seine Vollmacht ist insoweit begrenzt .

d) Der Vorstand führt seine Tätigkeit ohne Vergütung aus